Sehr geehrte Mitarbeiter/innen,
mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der Gesetzgeber einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber/innen geschaffen. Das Gesetz tritt am 17. Dezember 2023 in Kraft und gilt für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe.
Das HinSchG soll dazu beitragen, Missstände im Unternehmen zu erkennen und zu beheben. Hinweisgeber/innen, die sich an die Meldestelle wenden, genießen einen besonderen Schutz vor Repressalien.
Was ist ein Hinweisgeber?
Ein Hinweisgeber ist jede/r Mitarbeiter/in, die/der Kenntnis von einem Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen die ethischen Grundsätze des Unternehmens hat.
Was ist ein Verstoß?
Ein Verstoß ist ein Verhalten, das gegen geltendes Recht oder gegen die ethischen Grundsätze des Unternehmens verstößt. Beispiele sind:
- Korruption
- Betrug
- Untreue
- Diskriminierung
- Mobbing
- Umweltverschmutzung
Welcher Schutz besteht für Hinweisgeber?
Hinweisgeber/innen genießen einen besonderen Schutz vor Repressalien. Das bedeutet, dass sie nicht:
- entlassen, benachteiligt oder bedroht werden dürfen
- disziplinarrechtlich verfolgt werden dürfen
- strafrechtlich verfolgt werden dürfen, es sei denn, sie haben vorsätzlich falsche Angaben gemacht
Was muss ich tun, wenn ich einen Hinweis gebe?
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Geben Sie den Hinweis so detailliert wie möglich.
- Nennen Sie alle relevanten Informationen, z. B. Orte, Personen, Zeitpunkte und Sachverhalte.
- Geben Sie den Hinweis anonym oder unter Angabe Ihrer Person ab.
Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und werden sie sorgfältig prüfen. Wir werden alles tun, um Missstände aufzudecken und zu beheben.
Bei Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.